Bei Zugreisen ins Ausland müssen natürlich die nationalen Einreisebstimmungen beachtet werden. Die Vorgaben der einzelnen Länder sind dabei sehr unterschiedlich.
In der Regel wird die Tollwutschutzimpfung gefordert, die als Erstimpfung - nicht vor zwölf Wochen möglich - mindestens vier Wochen alt sein muss und - auch als Wiederholungsimpfung - nicht älter als ein Jahr sein darf.
siehe auch: EU-Heimtierpass Zudem ist vor der Reisebuchung abzuklären, ob und wieweit Hunde überhaupt in Zügen zugelassen sind.
In
Italien sind generell Vierbeiner in:
-
Zügen (Treni-Italia)-
Strassenbahnen und
-
Auto-Bussen zugelassen.
Allerdings besteht für Hunde teilweise
Maulkorbpflicht. Tiere, die als "Kampfhunde" gelten, dürfen nicht mit in den Zug. Bei allen größeren Hunden sollte man deshalb einen Maulkorb in der Tasche bereithalten, für den Fall, dass der Zugbegleiter das Anlegen dieser Vorrichtung verlangt ; und es empfiehlt sich den lieben Vierbeiner
an der Leine zu führen. In das Bordrestaurant dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Generell sollte man als Hundehalter Zugfahrten während der Hauptsaison meiden. Das drohende Gedränge auf dem Gang ist den Tieren kaum zuzumuten. Empfehlenswert sind hingegen Nachtfahrten im Schlafabteil.
Fahrpreis für das mitfahrende Haustier: Für die Tiere muss in der Regel der halbe 2.- Klasse-Fahrpreis eines Erwachsenen entrichtet werden.