Der Urlaub in einem Ferienhaus ist so sicher wie derzeit kaum eine andere Urlaubsform. Leider sind durch den Beschluss der deutschen Bundesregierung bis zum 7. März 2021 keine touristischen Übernachtungen in Deutschland gestattet. Auch danach kann es weitere Einschränkungen bei touristischen Beherbergungen geben. Deshalb wollen viele wissen ob man nach Italien einreisen kann?
Seit dem 7. Januar 2021 ist hierfür die Vorlage eines Negativtests notwendig, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Wer keinen Negativtest (molekularbiologischer PCR oder Antigen-Schnelltest, in jedem Fall ein Abstrich) vorweisen kann, der ist zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Für Österreicher ist die Einreise seit dem 14. Februar erschwert.
Für die Einreise aus Österreich nach Italien gilt vom 14. Februar bis 5. März Folgendes:
Wer sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten hat, muss
A) einen Negativtest (Abstrich) vorweisen, der nicht länger als 48 Std. vor der Einreise gemacht wurde.
B) innerhalb von 48 Std. nach Einreise einen Negativtest in Italien machen.
C) unabhängig vom Testergebnis eine 14-tägige Quarantäne antreten.
D) im Anschluss an die 14-tägige Quarantäne einen weiteren Negativtest machen.
Quelle: Italienisches Außenministerium (13.2.2021)
In Italien gilt ausserdem eine Meldepflicht bei den örtlichen Gesundheitsbehörden:
Für die Provinz Como (Lombardei) ist ein Onlineformular auszufüllen, das Sie hier auf Italienisch finden:
https://covid19inchieste.ats-insubria.it/?q=rientro_da_estero
Alle nach Italien einreisenden Personen müssen außerdem während der gesamten Reise ein ordnungsgemäß ausgefülltes Selbsterklärungsformular (englisch) mitführen.
Transit durch Schweiz und Oesterreich?
Die Einreise im Transit durch Österreich und die Schweiz ist möglich.
Bahn
Derzeit liegen keine Informationen über eine Reduzierung der Bahnverbindungen über Österreich vor. Die direkten Zugverbindungen zwischen Deutschland und Italien über die Schweiz sind hingegen seit Donnerstag, 10. Dezember stark reduziert, der Zugverkehr läuft aber noch regelmäßig.
Auto
Die Durchfahrt mit dem Auto sowohl durch die Schweiz als auch durch Österreich war immer
Aber ACHTUNG !!
Das Robert Koch Institut hat von deutscher Seite ganz Italien zum Risikogebiet erklärt. Die Erklärung zum Risikogebiet hat entsprechende Auswirkungen auf die Quarantänepflicht bzw. den Bedarf eines Negativtests nach der Rückkehr nach Deutschland.
Quelle: Italienische Botschaft Berlin
Die Einreise nach Italien an sich ist daher für Personen aus EU+-Ländern erlaubt, aber nach der Einreise nach Italien ist es verboten, sich in andere Regionen zu begeben als diejenige, in die man eingereist ist. Bitte beachten Sie: Bis mindestens 25. Februar gilt das Verbot, sich zwischen den Regionen zu bewegen, im ganzen Land, unabhängig davon, wie die Region eingestuft ist, in die man reisen will.
In Italien gelten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, wonach die Regionen in verschiedene Risikoklassen eingestuft sind (gelb, orange und rot:
Die aktuellen Einstufungen finden Sie auf der Internetseite der Regierung.
http://www.governo.it/it/articolo/domande-frequenti-sulle-misure-adottate-dal-governo/15638
Seit dem 6. November 2020 gilt in Italien ein Ampelsystem, in dem jeder Region nach Auswertung unterschiedlicher Risikofaktoren eine der Farben "gelb", "orange" oder "rot" zugewiesen wird.
Welche relevanten Regeln gelten in einer "gelben" Region?
Nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. (Ausnahmen beruflicher, schulischer, gesundheitlicher oder sonst wichtiger Art müssen schriftlich begründet werden)
Restaurants und Bars schließen um 18 Uhr, Maximal 4 Personen pro Tisch. Take-Away ist bis 22 Uhr möglich. Für den Lieferservice gibt es keine zeitlichen Begrenzungen.
Einkaufszentren schließen am Wochenende und an Feiertagen, mit Ausnahme darin befindlicher Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tabakläden und Zeitungs- und Buchläden.
Museen und Ausstellungen können an Wochentagen öffnen
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur zu 50% ausgelastet werden
Spielhallen bleiben geschlossen, Glücksspiel ist auch in Bars und Tabakläden verboten
Geschlossen bleiben außerdem: Schwimmbäder, Fitnesscenter, Theater und Kinos. Sporthallen bleiben geöffnet.
Welche relevanten Regeln gelten in einer "orangen" Region?
Es ist generell verboten in „orange“ und „rote“ Regionen ein- und auszureisen, außer aus nachgewiesenen beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie wegen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an die eigene Meldeadresse (es muss sich jedoch um eine „dauerhafte“ Rückkehr handeln). Die Durchreise in gelbe Regionen ist in der Regel erlaubt.
Nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. (Ausnahmen beruflicher, schulischer, gesundheitlicher oder sonst wichtiger Art müssen schriftlich begründet werden)
Verbot das Gemeindegebiet zu verlassen und die Aufforderung, auch innerhalb der eigenen Stadt oder Gemeinde möglichst zu Hause zu bleiben.
Restaurants und Bars bleiben geschlossen. Take-Away ist bis 22 Uhr möglich. Für den Lieferservice gibt es keine zeitlichen Begrenzungen.
Einkaufszentren schließen am Wochenende und an Feiertagen, mit Ausnahme darin befindlicher Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tabakläden und Zeitungs- und Buchläden.
Museen und Ausstellungen bleiben geschlossen
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur zu 50% ausgelastet werden
Spielhallen bleiben geschlossen, Glücksspiel ist auch in Bars und Tabakläden verboten
Geschlossen bleiben außerdem: Schwimmbäder, Fitnesscenter, Theater und Kinos.
Welche relevanten Regeln gelten in einer "roten" Region?
Es ist generell verboten in „orange“ und „rote“ Regionen ein- und auszureisen, außer aus nachgewiesenen beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie wegen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an die eigene Meldeadresse (es muss sich jedoch um eine „dauerhafte“ Rückkehr handeln). Die Durchreise in gelbe Regionen ist in der Regel erlaubt.
Es besteht 24 h Ausgangssperre (Ausnahmen beruflicher, schulischer, gesundheitlicher oder sonst wichtiger Art müssen schriftlich begründet werden)
Spaziergänge und Individualsport sind im Freien und in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Alle anderen sportlichen Aktivitäten sind verboten.
Restaurants und Bars bleiben geschlossen. Take-Away ist bis 22 Uhr möglich. Für den Lieferservice gibt es keine zeitlichen Begrenzungen.
Alle Geschäfte bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tabakläden, Frisören, Wäschereien sowie Zeitungs- und Buchläden.
Geschlossen bleiben außerdem: Museen, Schwimmbäder, Fitnesscenter, Sporthallen, Theater und Kinos.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur zu 50% ausgelastet werden
Die passende Unterkünft für Ihren Italien Urlaub