Die italienische Regierung hat entschieden, dass ab dem 6. August 2021 der Green Pass für den Zugang an den meisten öffentlichen Orten unerlässlich wird, z.B. der Aufenthalt in Restaurants, Bars, Hotels, Campingplätze usw.
Der Greenpass, also der Negativnachweis für Covid19, wird bisher vor allem für die Einreise nach Italien benötigt.
Hinzu kommen ab dem 6. August für alle Personen ab dem 12. Lebensjahr weitere Bereiche:Die wichtigste Änderung ist, dass
ab dem 6. August der Greenpass für den Zugang zur
Innengastronomie verlangt wird. Für die Außengastronomie gilt die Nachweispflicht nicht!
Außerdem wird der Greenpass für den Zugang zu
Freizeitparks, Museen, Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen, für Thermalbäder, Wellnesscenter, Theater und Kinos benötigt. Für Hallenbäder ebenfalls, nicht jedoch für Freibäder.
WICHTIG zu wissen ist allerdings, dass in
Italien bereits 1 einzige Impfdosis ausreicht, um den Zugang zur Innengastronomie, Museen usw. zu erhalten.
Alternativ zum Impfnachweis werden der Genesungsnachweis oder ein Negativtest, nicht älter als 48 Std. verlangt.
Diskotheken werden in Italien auch weiterhin geschlossen bleiben.