Der Comer See

Die Immobiliensteuer IMU

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Die Immobiliensteuer IMU

Eine der ersten Amtshandlungen der von einer großen Koalition getragenen neuen italienischen Regierung unter Enrico Letta Ende April 2013 ließ aufhorchen: Die viele Bürger belastende Immobiliensteuer unter dem Kürzel IMU wurde umgehend ausgesetzt – sie soll gänzlich abgeschafft werden.

Das war eine zentrale Forderung des konservativen Koalitionspartners, der Partei PDL von Silvio Berlusconi gewesen. Die Aussetzung und angestrebte Abschaffung dieser Steuer indessen kommt in Italien nur den Bürgern mit ihrem Erstwohnsitz zugute; der Zeitwohnsitz, wozu Ferienwohnungen und –häuser zählen, wird weiterhin besteuert.

Es war in den vergangenen Jahren ein mehrfaches Hin und Her. Die Immobiliensteuer auf den ersten Wohnsitz, seinerzeit mit der Bezeichnung ICI (imposta comunale sugli immobili),  war im Jahr 2008 von der Regierung Berlusconi abgeschafft worden. Im Jahr 2012 hingegen wurde sie von der Expertenregierung Mario Monti angesichts leerer kommunaler und staatlicher Kassen im Zuge des Programmes „Salva Italia“ (Rette Italien) auch für den Erstwohnsitz wieder eingeführt. Sie nannte und nennt sich seither IMU – „Imposta Municipale Unica“.

Wer einen Zweitwohnsitz, also Ferienwohnung oder Ferienhaus in Italien hat, tut gut daran, diese Steuer pünktlich in zwei Raten – Mitte Juli und Mitte Dezember – zu bezahlen.
Wer sich drücken will, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 100 Prozent des Wertes.

Und man muß aufpassen: Diese Steuer ist eine BRINGSCHULD. Das heißt, die zuständige Kommune erinnert nicht an Zahlungstermine und gibt auch keine Anweisung zur Höhe der Abgabe, die sich auf komplizierte Weise nach dem Katasterwert (findet sich im Grundbuchauszug)  und möglichen kommunalen Zuschlägen richtet. Man muß ein Formular, F24, ausfüllen, das von der italienischen Post auch online gestellt worden ist. Aber die meisten Ferienhausbesitzer dürften überfordert sein. Deshalb ist es ratsam, den eigenen Makler, einen Architekten oder einen so genannten commercialista (Steuerberater) zu Rate zu ziehen.

Die Abgabe wird geteilt: 50 Prozent kommen der Kommune zugute, die andere Hälfte kassiert der Staat.  

© Klaus J. Schwehn

In regelmässigen Abständen veröffentlichen wir unter der Rubrik „Ratgeber Italien“ interessante und nützliche Infos zu rechtlichen Fragen für Wohnungs- oder/und Ferienhausbesitzer in  Bell’Italia. sehen Sie hier mehr!


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