Wenn Sie mit Ihrem Tier, beispielsweise Ihrem Hund oder Ihrer Katze, ins Ausland fahren möchten, müssen Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Die Vorgaben der einzelnen Länder sind dabei sehr unterschiedlich.
In der Regel wird die Tollwutschutzimpfung gefordert, die als Erstimpfung - nicht vor zwölf Wochen möglich - mindestens vier Wochen alt sein muss und - auch als Wiederholungsimpfung - nicht älter als ein Jahr sein darf.
Das Reisen mit Tieren unter acht Wochen ist aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten.
Kontakt und ErreichbarkeitVeterinäramtLiebigstraße 120 50823 KölnTelefon:0221 / 221-26211 Telefax:0221 / 221-26588 E-Mail:Veterinäramt Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Infos
EU-Heimtierpass
Zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gibt es den neuen EU-Heimtierpass. Diesen Pass benötigen Sie seit 2004 für Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in Ländern der Europäischen Union.
Weitere Informationen zum EU-Heimtierpass
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/tiere/eu-heimtierpass/
Gesundheitsbescheinigungen
Von einem großen Teil der Länder werden von den Behörden Gesundheitsbescheinigungen für die Tiere verlangt. Die Anforderungen an eine Gesundheitsbescheinigung sind von Land zu Land unterschiedlich. Soweit hier bekannt, können sie bei uns erfragt werden (ohne Gewähr). Über die konkreten Voraussetzungen für das Mitbringen von Tieren erkundigen Sie sich ansonsten bei den jeweiligen Botschaften der Länder in Berlin und Bonn.
Rückreise nach Deutschland
Bedenken Sie ebenfalls, dass Sie bei der Rückreise die Bestimmungen für Deutschland beachten müssen. So ist zum Beispiel für Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung und Kennzeichnung vorzuweisen. Aus bestimmten Drittländern muss außerdem vor Antritt der Reise eine Blutuntersuchung durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt.
Für Papageien und Sittiche ist eine amtliche Gesundheitsbescheinigung aus dem Urlaubsland erforderlich.
Das Mitbringen von Kampfhunden der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten.
Weitere Informationen
Falls Sie mit einem Tier einer geschützten Art verreisen möchten, beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise unter Ausfuhr geschützter Tiere
Vorsprache
Sollten Sie eine amtstierärztliche Bescheinigung benötigen, kommen Sie bitte mit Ihrem Tier für die erforderliche Begutachtung zu uns.
Sprechzeiten sind Dienstag und Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.
GebührenFür die amtstierärztliche Bescheinigung wird eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro pro Tier erhoben, je nach Tierart und Untersuchungsumfang.
Die passende Unterkünft für Ihren Italien Urlaub